Uns erreichen immer wieder Anfragen, in welcher Form das Aufstellen von Straßenkreuzen zulässig ist. Wir haben diese Anfrage mal an Hessen Mobil weitergeleitet - und das war die Antwort:
Es gibt für Straßenkreuze auf Hessens Straßen leider keine besondere Regelung oder gesetzliche Pflicht. Die Kreuze werden i.d.R. geduldet, abhängig von der Stelle bzw. Größe etc.
Anträge können per Mail an info@mobil.hessen.de oder schriftlich an Hessen Mobil, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden gesendet werden. I.d.R. geht der Antrag dann an die Straßen-, oder Autobahnmeisterei und es wird gemeinsam entscheiden, ob es aufgestellt werden kann.
Hierfür bitten wir um Verständnis, auch wenn wir den Schmerz der Angehörigen immer bedauern und sehr gut nachvollziehen können.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Cano Altintop
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